In diesem Der gesamte Leistungsnachweis-Dokumentenablauf von der Erstellung bis zur Bezahlung durch die Krankenkasse ist dieses Artikels beschrieben.
Lassen Sie uns nun darüber sprechen, wie die Arbeit mit Leistungsnachweisen in der VISTALT-Software organisiert ist, wenn im Berichtsmonat eventuell Änderungen an bereits geplanten Touren vorgenommen werden mussten.
Wann sind Korrekturen erforderlich?
Lassen Sie uns zunächst die Fälle festlegen, in denen Änderungen der Leistungsnachweise erforderlich sind:
- 01. Erkrankung des Kunden mit stationärer Aufnahme;
- 02. Stornierung der Leistung;
- 03. Termin beim Arzt;
- 04. Urlaub des Kunden mit Abwesenheit;
- 05. Verlegung der Leistungen auf einen anderen Tag.
Die Liste ist alles andere als vollständig und es gibt noch viele weitere Gründe, die Änderungen am Leistungsnachweis erfordern. Jeder der aufgeführten Fälle kann zu Änderungen der Touren, des Datums der Leistungen und der zugeteilten Pflegekraft führen.
Neue Aspekte bei Korrekturen
Die Änderungen an Touren in der VISTALT-Software sind maximal vereinfacht und wurden bereits ausführlich beschrieben. Wir werden es an dieser Stelle nicht weiter erörtern. Eine ausführliche Anleitung, wie Änderungen an den Touren vorgenommen werden können und wann es notwendig ist, finden Sie in den Schulungsunterlagen und in :
Alle Änderungen im Zusammenhang mit Touren generieren bei Eingabe in die VISTALT-Software automatisch eine neue Version des Sonderberichts in der Abrechnung-Bereich der VISTALT-Software. Dieser spezielle Bericht sieht ähnlich wie der Leistungsnachweis aus. Sie können sofort sehen, mit welchen Korrekturen der vom Kunden unterschriebene Leistungsnachweis am Ende des Monats zurückkommen soll.
Stornierungen, Umplanungen, Berichtigung von Notizen usw. erscheinen sofort im Dokument auf dem Papier. Es ist nicht mehr ideal.
Mit Vistalt ist alles einfach und schnell!
Wenn der unterschriebene Leistungsnachweis am Ende des Monats zurückgekommen ist, stimmt der Pflegedienstleister diesen mit dem Sonderbericht in Abrechnung-Bereich ab, der ähnlich dem Leistungsnachweis aussieht und als endgültig in der Software gespeichert wird. Die Überprüfung ist einfach, anhand eines simplen visuellen Abgleichs.
Sollen Fehler und Ungenauigkeiten nach den Änderungen festgestellt werden, muss der Pflegedienstleister entweder schriftliche oder mündliche Erklärungen vom Mitarbeiter erhalten (wenn die Pflegekraft oder der Arzt einen Fehler gemacht hat) bzw. entsprechende Anpassungen in der Software vornehmen (falls der Fehler daran liegt).
Am geprüften Exemplar wird der Strichcode abgescannt und ein Vermerk über erledigte Überprüfung aufgetragen.
Wie Sie sehen, können mit VISTALT schnell und einfach die üblicherweise komplexen Leistungsnachweise erstellt, geändert und überprüft werden.
Fazit
1. Daten
Ihre Daten im Computer müssen immer die tatsächlichen Veränderungen genau wiedergeben.
2. Reale Tatsachen fixieren
Vor genau den realen Tatbestand zu fixieren, haben wir keine Angst und nehmen Änderungen an den Touren vor. Dieser Prozess ist mit VISTALT so übersichtlich wie möglich und wir haben die Vorgehensweise in den Schulungsunterlagen ausführlich beschrieben.
3. Bericht
Ein speziell für die Abrechnung als Leistungsnachweis-Formular erstellter Bericht zeigt Ihnen immer den aktuellen Stand der Leistungserbringung für einen bestimmten Kunden mit allen im Laufe des Monats vorgenommenen Änderungen und hilft Ihnen, diesen schnell und einfach mit dem unterzeichneten Leistungsnachweis abzustimmen.
4. Intuitive Darstellung
Komplexe und zeitaufwändige monatliche Leistungsnachweis-Abrechnungen erhalten mit VISTALT ein neues, klares und einfaches Format, in dem für einen Pflegedienstleister immer sichtbar ist:
- Auf welchem Punkt seines Weges befindet sich Leistungsnachweis zum gegenwärtigen Moment?
- Welche Änderungen sollten bis zum aktuellen Zeitpunkt an den einzelnen Leistungsnachweisen vorgenommen werden?