Patienten, die dauerhaft auf Pflege angewiesen sind, haben ein erhöhtes Risiko für Mobilitätseinbußen.
Sie sollten dementsprechend mit Bewegungsübungen gefördert werden.
Im Expertenstandard wird die Erstellung eines Bewegungs-/Mobilisationsplans im Sinne der
aktivierenden Pflege gefordert, der die individuelle Mobilität des Pflegebedürftigen einschließt.
Darunter versteht man folglich nicht ein «Rechts-Links-Seitenlagerungsplan», sondern ein Plan, der alle
Positionswechsel des Pflegebedürftigen enthält, dazu gehören z. B. auch Sitzen an der Bettkante, Sitzen
im Rollstuhl, Mikrolagerungen, Gehen und Stehen mit Pflegekraft.
Das Formular Mobilisierungsphasen sieht 10 Schritte für Entwicklung der Beweglichkeit bei einem
Pflegebedürftigen vor:
1. Bewegen und Kreislaufanregung in Rückenlage
2. Kreislaufanregung und Sitzkontrolle: Rückenlage - Sitz
3. Sitz – Stand
4. Freies Stehen
5. Gehen
6. Selbstständiges Gehen
7. Treppe
8. Treppe selbstständig
9. Gehen außerhalb der Wohnung
10. Einkaufen
Neben dem Erhalt und der Förderung der Selbstständigkeit wird so im Idealfall auch das
Selbstwertgefühl des Kunden gestärkt. Außerdem sollen Sekundärerkrankungen wie
Lungenentzündungen, Dekubitus Druckgeschwür oder Gelenkkontrakturen vermieden werden.
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