Menschen mit Demenz neigen häufig zu nächtlicher Unruhe und Bettflucht. Wenn dann noch die
Gehfähigkeit stark eingeschränkt ist, droht diesen Personen eine große Gefahr, wenn sie alleine das Bett
verlassen. Knochenbrüche und andere schwere Verletzungen sind bei diesen Patienten
vorprogrammiert, wenn sie alleine und unbeaufsichtigt das Bett verlassen. Mit einer Sensortrittmatte
oder einem Bettkantenalarm kann der Bettflucht vorgebeugt werden.
Pflegeheime oder betreuende Personen in der ambulanten Pflege müssen deshalb gut überlegen,
welche Maßnahmen ergriffen werden sollen. Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass
freiheitsentziehende Maßnahmen bei einem Patienten nur mit richterlichem Beschluss zugelassen
werden und dem Wohl des Patienten entsprechen müssen.
Zu den freiheitsentziehenden Maßnahmen gehören unter anderem:
- Anbringung von Bettgittern / Bettseitenstützen
- Fixierung des Patienten mit Fixiergurten
- Unterbringung in abgeschlossenen Zimmern oder in Zimmern, an deren Türen Trickschlösser
angebracht sind
- Einsatz von Zwangsjacken
- Unterbringung in geschlossenen Stationen
- Wegnahme von Rollatoren, Rollstühlen oder anderen Gehhilfen
Übersichtlich und zeitsparend durch die Verwendung von Abkürzungen. Beschreiben Sie in diesem
Formular Grund, Art, Einwilligung und Uhrzeit der freiheitsentziehenden bzw. selbstschützenden
Maßnahme.
Wir danken von Ihnen bereitgestellten Daten und freuen uns, Ihnen Zugang zu unserem Programm zu verschaffen.
Bitte überprüfen Sie Ihren Posteingang in verschiedenen Ordnern wie Posteingang, Spam, Alerts und Werbung, um unsere E-Mail mit einem Link zum Programm zu finden.
Sobald Sie unsere E-Mail gefunden haben, folgen Sie dem Link und Sie sind im Programm. Wenn Sie während der Nutzung des Programms Fragen haben, können Sie sich an unsere Support-Seite wenden. Dort können Sie um Rat fragen oder Ihre Fragen stellen.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg mit unserem Programm!
Mit freundlichen Grüßen, Vistalt-Team