BTM-Pflichtige Medikamente sind dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt. Dieses Gesetz regelt den
Umgang mit Substanzen, die bei unsachgemäßem Gebrauch Abhängigkeit und Sucht erzeugen können.
BTM-Pflichtige Medikamente werden durch den Pflegedienst in einer getrennten
Betäubungsmittelkarteikarte für jedes Betäubungsmittel registriert und kontrolliert Außerdem sind sie
unbedingt getrennt aufzubewahren.
Für die professionelle ambulante Pflege beim Pflegebedürftigen zu Hause werden jede Einzelentnahme
und Verabreichung von der Pflegefachkraft schriftlich festgehalten. Zur Dokumentation gehören Datum
ausgerechneter Restbestand, natürlich mit Unterschrift von der Pflegefachkraft.