BTM-Pflichtige Medikamente sind dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt. Dieses Gesetz regelt den
Umgang mit Substanzen, die bei unsachgemäßem Gebrauch Abhängigkeit und Sucht erzeugen können.
BTM-Pflichtige Medikamente werden durch den Pflegedienst in einer getrennten
Betäubungsmittelkarteikarte für jedes Betäubungsmittel registriert und kontrolliert Außerdem sind sie
unbedingt getrennt aufzubewahren.
Für die professionelle ambulante Pflege beim Pflegebedürftigen zu Hause werden jede Einzelentnahme
und Verabreichung von der Pflegefachkraft schriftlich festgehalten. Zur Dokumentation gehören Datum
ausgerechneter Restbestand, natürlich mit Unterschrift von der Pflegefachkraft.
Wir danken von Ihnen bereitgestellten Daten und freuen uns, Ihnen Zugang zu unserem Programm zu verschaffen.
Bitte überprüfen Sie Ihren Posteingang in verschiedenen Ordnern wie Posteingang, Spam, Alerts und Werbung, um unsere E-Mail mit einem Link zum Programm zu finden.
Sobald Sie unsere E-Mail gefunden haben, folgen Sie dem Link und Sie sind im Programm. Wenn Sie während der Nutzung des Programms Fragen haben, können Sie sich an unsere Support-Seite wenden. Dort können Sie um Rat fragen oder Ihre Fragen stellen.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg mit unserem Programm!
Mit freundlichen Grüßen, Vistalt-Team