Betäubungsmittel sind Stoffe und Zubereitungen, die nur unter bestimmten Auflagen in den
allgemeinen Warenverkehr gebracht werden dürfen, z.B.: Schutz vor dem Zugriff unbefugter Personen,
Nachweisführung des Verbrauchs und kontrollierte Vernichtung.
Betäubungsmittel werden überwiegend eingesetzt bei:
- chronischen und/oder sehr starken Schmerzen,
- fortgeschrittenen Krebserkrankungen,
- HIV/AIDS und
- nach Operationen.
Betäubungsmittel (BtM) sind Medikamente, die auch missbraucht werden können. Um dies zu
verhindern und dafür zu sorgen, dass sie nur medizinisch sinnvoll eingesetzt werden, hat der
Gesetzgeber umfangreiche Bestimmungen im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) erlassen. Es enthält z.B.
Vorschriften zum Schutz vor dem Zugriff unbefugter Personen, zur Nachweisführung des Verbrauchs
und zur kontrollierten Vernichtung. Darunter fallen Opiate und Opioide.
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