Die Wunddokumentation hat eine wichtige Funktion. Als Grundlage der koordinierten Therapie zeichnet
sie geleistete Maßnahmen auf und macht den Versorgungsprozess nachvollziehbar. So ermöglicht sie es,
den weiteren Heilungsverlauf einzuschätzen, und hilft, Probleme rasch zu erfassen und zu beheben. Die
Wunddokumentation gewährleistet somit gleichermaßen Rechtssicherheit, ist Bestandteil der
Qualitätssicherung und ermöglicht eine einheitliche Behandlung vonseiten aller an der Versorgung
Beteiligten.
Jede Wunde sollte von Beginn an umfassend und verständlich beschrieben werden. Nur so können der
Verlauf der Wundsituation und der Heilungserfolg sichtbar gemacht werden. Neben der Größe und
Lokalisation spielen dabei der Wundgeruch und bestehende Schmerzen eine wichtige Rolle.
Folgende Angaben sind einzutragen:
- Wundstadium
- Wundrand
- Geruch bzw. Infektionszeichen
- Ärztliche Anordnungen und verschriebene Maßnahmen zur Behandlung
Beschreibungsmöglichkeiten für Wundränder:
Es gibt bisher keine einheitliche Definition eines Wundrandes. Der Expertenstandard definiert den
Wundrand als Übergang von der Wunde zur intakten Haut. Der Zustand des Wundrandes erlaubt
Rückschlüsse auf Wundheilungsstörungen wie beispielsweise die Bildung von Nekrosen und
Einblutungen durch nicht ausreichende Druckentlastung. Auch zur Wundumgebung gibt es keine
einheitliche Definition.
- gut begrenzt
- gestanzt
- diffus
- unregelmäßig
- steil
- kantig
- eingerollt
- abgeheilt
- mehr als 50 % des Randes epithelisiert
- weniger als 50 % des Randes epithelisiert
- haftend
- keine Epithelisierung
- nicht haftend
- unterminiert
Zur Messung und Beschreibung von Geruch gibt es leider keine wissenschaftlich belastbaren Methoden.
Der Geruch wird laut Expertenstandard als „kein“, „leicht“ und „widerwärtig“ beschrieben.
Die gesetzlich vorgeschriebene Wunddokumentation ist die Grundvoraussetzung des
Wundmanagements und dient der Behandlungssicherheit für Pflegende und Kunden. Sie regelt die
Behandlung durch das Pflegepersonal, die ärztliche Kommunikation und dient der haftungsrechtlichen
Absicherung des Pflegepersonals.
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