Das Sturzereignisprotokoll dokumentiert einheitliche Erfassung eines Sturzes zur Dokumentation der Sturzumstände und -folgen sowie individueller, in der Person oder deren Umfeld begründeter möglicher Risikofaktoren. In dem Expertenstandard „Sturzprophylaxe in der Pflege“ spricht man immer dann von einem Sturz, »wenn eine Person unbeabsichtigt auf dem Boden oder auf einer tiefer gelegenen Ebene zum Liegen kommt«. Dazu zählt ein Stolpern genauso wie das Herausrutschen aus dem Rollstuhl oder Bett.
In Übereinstimmung mit dem Expertenstandard sind in unserer Sturzereignisprotokoll-Vorlage folgende Strukturelemente berücksichtigt:
Das Sturzereignisprotokoll ist ein Teil der Sturzprophylaxe. Dazu zählen die Beratung des Betroffenen und seiner Angehörigen, das Training zum Umgang mit Hilfsmitteln sowie Bewegungsübungen zur Verbesserung der Kraft und des Gleichgewichts. In diesem Protokoll werden nicht nur die Situation und der Unfallhergang beschrieben, sondern es werden auch Ursachen erläutert. Somit können diese Protokolle ein wichtiger Teil der Pflegeplanung sein.
Ungeachtet aller Präventionsbemühungen werden sich Stürze niemals völlig vermeiden lassen. Sowohl in der ambulanten Pflege als auch im stationären Bereich sollten Sturzereignisse jedoch zum Anlass genommen werden, die näheren Umstände, die zu dem Sturz geführt haben, genau zu analysieren.
Oft können Pflegekräfte einen Sturz abfangen, sodass es nicht zu einer Berührung des Körpers mit dem Boden kommt. Diese „Beinahestürze“ sind nicht als Sturz zu werten und werden nicht protokolliert, sollten jedoch eine hohe Aufmerksamkeit erfahren. Menschen, die schon einmal gestürzt sind, können eine Sturz- bzw. Fallangst entwickeln.
Das Sturzereignisprotokoll ist auch als Grundlage bei Fallbesprechungen und zur Datenerhebung geeignet.
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