Personalstammdaten sind personenbezogene Daten der Mitarbeiter eines Pflegedienstes. Diese werden
u.a. dazu benötigt, Lohnabrechnungen durchzuführen.
Zu den Personalstammdaten in einem Pflegedienst gehören:
- Persönliche Daten, wie Name und Geburtsdatum;
- Gehalt für die Arbeitszeit;
- Steuerdaten;
- Krankenkasse und Bankverbindung.
Diese Daten sind als sensible Daten anzusehen und unterliegen deshalb den Vorschriften der DSGVO,
welche auch beim Umgang mit Personalstammdaten eingehalten werden müssen.
Personalstammdaten müssen so lange im Unternehmen behalten werden, solange sie verarbeitet
werden. Dennoch unterliegen diese nach der Kündigung einer Aufbewahrungsfrist. Dabei gilt die
Faustregel, dass Personalstammdaten mindestens drei Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
aufbewahrt werden müssen. Der Mitarbeiter hat danach das Recht, die Löschung seiner Daten zu
veranlassen.
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