Mobile Pflegekräfte in einem ambulanten Pflegedienst sind in der Regel auf die Nutzung eines Pkw für die Touren zu den Kunden angewiesen und dementsprechend die Kilometergeldabrechnung vorlegen. Für den Arbeitgeber bedeutet das bei der Nutzung von Fahrzeugen monatlich wesentliche Fix-Kosten für Abschreibung der Fahrzeuge beziehungsweise Leasing.
Unsere Kilometergeldabrechnung-Vorlage beinhaltet alle Informationen, die für die Wegpauschale- bzw. Anfahrtskostenberechnung nötig sind.
Der Dienstleister kann flexible agieren, wenn man in Spitzenzeiten auch auf die privaten Fahrzeuge der Mitarbeiter zurückgreifen kann. Die Nutzung dieser Fahrzeuge können Unternehmen den Mitarbeitern entweder pauschal mit 30 Cent je gefahrenem Kilometer oder nach einem individuell ermittelten Kostensatz erstatten.
Hierzu müssen alle privaten Fahrzeugkosten des Mitarbeiters (Abschreibung/ Leasing, Finanzierungskosten, Versicherung, Wartung, Kraftstoff, Reinigung usw.) zu den im gesamten Jahr gefahrenen Kilometern ins Verhältnis gesetzt werden. Hierbei werde sich häufig eine Erstattung von mehr als 30 Cent pro Kilometer ergeben.
Die Fahrtkostenerstattung ist für die Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei. Sie müssen die gefahrenen Strecken in dem Kilometergeldabrechnung-Formular dokumentieren, hierbei seien aber geringere Anforderungen zu beachten als für ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch, da nur die betrieblichen Fahrten erfasst werden müssen. Im Gegensatz zu betrieblichen Pkw kann der Arbeitgeber damit das Risiko der Lohnbesteuerung in Folge von fehlerhaften oder fehlenden Fahrtenbüchern mit dem Kilometergeldabrechnung-Formular reduzieren.
Mobile Pflegekräfte sind in der Regel für wechselnde Patienten tätig. Für Fahrten zwischen Wohnung des Mitarbeiters und der Einrichtung ist zunächst zu prüfen, ob die sogenannte erste Tätigkeitsstätte für den Mitarbeiter vorliegt.
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