Das Formular dient dem obersten Ziel der ambulanten Pflege, dem Erhalt oder der Verbesserung von
Lebensqualität im Pflegefall.
Nach Beantragung eines Pflegegrades beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der
Krankenkassen (MDK) mit der Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Der Gutachter kündigt den
Hausbesuch rechtzeitig an, so dass ein Angehöriger oder eine Pflegeperson bei der Begutachtung dabei
sein kann.
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Sobald Sie unsere E-Mail gefunden haben, folgen Sie dem Link und Sie sind im Programm. Wenn Sie während der Nutzung des Programms Fragen haben, können Sie sich an unsere Support-Seite wenden. Dort können Sie um Rat fragen oder Ihre Fragen stellen.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg mit unserem Programm!
Mit freundlichen Grüßen, Vistalt-Team