Das Formular dient dem obersten Ziel der ambulanten Pflege, dem Erhalt oder der Verbesserung von
Lebensqualität im Pflegefall.
Nach Beantragung eines Pflegegrades beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der
Krankenkassen (MDK) mit der Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Der Gutachter kündigt den
Hausbesuch rechtzeitig an, so dass ein Angehöriger oder eine Pflegeperson bei der Begutachtung dabei
sein kann.