Anhand des neuen Begutachtungsassessments (NBA) wird nach dem erstmaligen Antrag auf einen
Pflegegrad der Grad der Selbstständigkeit ermittelt. Dies wird von einem Gutachter des MDKs
(Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) bzw. von MEDICPROOF (Medizinischer Dienst der
Privaten) persönlich überprüft.
Das NBA führt insbesondere zu einer verbesserten Einstufung von Menschen mit Demenz und anderen
gerontopsychiatrischen Erkrankungen.
Die Alltagskompetenz bzw. Selbstständigkeit wird anhand von sechs Lebensbereichen (den sogenannten
Modulen) und zwei zusätzlichen Bereichen erfasst. Die Module werden bei der Bewertung der
Alltagskompetenz unterschiedlich gewichtet. So wird beispielsweise der Bereich „Selbstversorgung“ mit
40 % gewichtet, der Bereich „Mobilität“ hingegen mit 10 %.
Des Weiteren wird bei Modul 2 und 3 (s. u.) geprüft, welcher Bereich eine höhere Punktewertung hat.
Das Modul mit der höheren Punktzahl fließt mit 15 % Gewichtung in die Berechnung der
Alltagskompetenz mit ein.
Je mehr Punkte der Antragsteller erhält, desto höher fällt der Pflegegrad aus und umso mehr Leistungen
erhält der Pflegebedürftige.
Wie gesagt gibt es sechs Bereiche, in denen die Alltagskompetenz überprüft wird, das Formular sieht
aber nur zwei Module zur Einschätzung vor:
2. Modul: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15 %)
Allgemeines Verstehen und Reden, z. B. zeitliche und räumliche Orientierung, Sachverhalte
verstehen, Personen aus dem näheren Umfeld erkennen, Risiken einschätzen, sich an
Gesprächen beteiligen, Entscheidungen im Alltagsleben treffen, elementare Bedürfnisse
mitteilen sowie Aufforderungen verstehen.
3. Modul: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15 %)
Unter anderem nächtliche Unruhe oder Ängste und Aggressionen, die für die pflegebedürftige
Person und andere belastend sind, Abwehr pflegerischer Maßnahmen, depressive Stimmung,
aggressives und auch selbstschädigendes Verhalten.
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