Manchmal ist der Pflegebedürftige aufgrund einer Erkrankung nicht mehr in der Lage, seine finanzielle
Situation zu erfassen. Dann gibt es einen rechtlichen Betreuer, der dem Pflegedienst monatlich
Haushaltsgeld überweist. Der Pflegedienst erledigt seine Einkäufe und führt ein Haushaltsbuch, dass er
monatlich an den Betreuer zurückschickt.
Im Formular „Haushaltskasse“ werden alle nötigen Informationen erfasst:
- Eingangsbetrag mit Datum,
- Ausgaben mit Quittung,
- Reststand.