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Antrag auf Leistungen bei Verhinderung der Pflegeperson

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Die Verhinderungspflege ist ein Jahresbudget und muss einmal pro Jahr bei der Pflegekasse beantragt
werden. Das Formular ist für den entsprechenden Antrag bei der Pflegekasse vorgesehen.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Anspruch auf die Verhinderungspflege gültig
ist:
1. die pflegebedürftige Person hat mindestens Pflegegrad 2,
2. bei der Pflegekasse gibt es seit mindestens 6 Monaten eine eingetragene Pflegeperson,
3. die pflegebedürftige Person wird ambulant, u.a. von Angehörigen, betreut und versorgt.
Wenn die zu pflegende Person ausschließlich über einen Pflegedienst und nicht von Angehörigen
betreut wird, kann keine Verhinderungspflege beantragt werden.
Der Antrag auf Verhinderungspflege kann nur abgelehnt werden, wenn die Voraussetzungen nicht
gegeben sind oder der Antrag falsch ausgefüllt wurde. Für die Abrechnung der Verhinderungspflege
wird immer der originale Leistungsnachweis benötigt.

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